Fördermittel für Photovoltaikanlagen
Fördermittel machen es mittlerweile möglich, dass der Wunsch nach unabhängigem Strombezug nicht an den Anschaffungskosten scheitern muss. Da Photovoltaikanlagen sehr pflegeleicht sind, weil es an ihnen kaum bewegliche Teile gibt, die verschleißen können, ist ihre Anschaffung für Mensch und Umwelt ein Gewinn.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen zinsgünstigen Kredit an, mit dem der Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen gefördert werden soll. Der Kredit 270 "Erneuerbare Energien - Standard" soll helfen, grünen Strom für jeden Bürger erschwinglich zu machen. Dabei können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten gedeckt werden. Dazugehörige Stromspeicher werden ebenfalls finanziert, auch die Planung und die Installation der Anlage ist förderfähig.
Wichtig: Der Kreditantrag muss vor dem Kauf der Photovoltaikanlage eingereicht werden.
Viel mehr Details zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die eigene Solaranlage gibt es hier.
Einbauen nach Vorschrift
Jedes Bundesland kann frei entscheiden, wenn es um das Baurecht geht. Der Länderausschuss gibt zwar eine sogenannte Musterbauordnung heraus, der die einzelnen Bundesländer folgen können. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.
Grundsätzlich braucht es für die Installation einer Photovoltaikanlage keine Baugenehmigung, man könnte in gewissen Maße sogar die PV-Anlage selbst installieren. Allerdings können die Bestimmungen einer Gemeinde konkrete Auflagen festlegen, wenn diese auf Dächern, Fassaden und Freiflächen angebracht werden. Beispielsweise dürfen das Objekt sowie das Dach, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, nicht in baufälligem Zustand sein. Außerdem wird es keine Genehmigung für Häuser geben, die dem Denkmalschutz unterstehen.
Meldepflichten für Photovoltaikanlagen
Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, muss sich an einige Vorschriften halten. Dazu gehört der Eintrag in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, der seit 2019 verpflichtend ist, sobald Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden soll. Dort werden die Photovoltaikanlage, ein möglicher Stromspeicher sowie der Betreiber der Anlage registriert.
Dieser Eintrag muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und ist nur über das Webportal des Marktstammdatenregisters möglich.
Bis zum 28. Februar des Folgejahres muss die erzeugte Strommenge für die Jahresendabrechnung gemeldet werden. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen werden meist vom Netzbetreiber zur Übermittlung der Daten aufgefordert, intelligente Messsysteme übermitteln diese Angaben mittlerweile automatisch.
Wer gegen diese Pflichten und Auflagen verstößt oder Fristen verpasst, muss damit rechnen, dass sich die Einspeisevergütung auf null reduziert.
Welche Gesetzmäßigkeiten ändern sich 2023?
Seit Beginn des Jahres dürfen Besitzer einer Photovoltaikanlage unbegrenzt Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Natürlich gibt es bei dieser Regelung Ausnahmen. Alle älteren Anlagen (Größe von 7 bis 25 Kilowattpeak) sind weiterhin auf 70 Prozent der Photovoltaik-Nennleistung begrenzt.Das EEG-Gesetz
Wer Strom über eine eigene Solaranlage herstellt und diesen der Bevölkerung zur Verfügung stellt, wird mit sogenannten Einspeisevergütungen belohnt. Diese sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und basierten bis Ende 2022 auf folgenden Grundlagen:- Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage besitzt den Anspruch auf eine Einspeisevergütung.
- Jeder Netzbetreiber ist verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und ins öffentliche Netz einzuspeisen.
- Zahlung einer EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wurde bisher von den Endverbrauchern finanziert und hat seit dem 1. Januar 2023 ausgedient. Jetzt erfolgt die Finanzierung der Einspeisevergütung aus dem Energie- und Klimafond, der zum Sondervermögen des Bundes zählt.
Es gibt mehr Geld
Die Vergütung ist seit Anfang 2023 für alle Anlagen gestiegen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. In welcher Höhe diese ausfällt, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt und berechnet sich anhand der Nennleistung der Anlage sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Gesetzgeber hat für das Jahr der Installation und die folgenden 20 Jahre festgelegt, dass die Vergütung innerhalb dieses Zeitraumes keinen Schwankungen des Strompreises unterworfen wird und staatlich garantiert ist.Sollte sich eine Photovoltaikanlage nachweislich nicht auf dem Hausdach montieren lassen, kann die Anlage im Garten oder auf dem Balkon betrieben werden und erhält trotzdem die Vergütung.
Vergütungen für Solarstrom
- - Anlagen bis 10 Kilowattpeak: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
- - Anlagen ab 10 Kilowattpeak: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
- - Volleinspeiser: bis 10 Kilowattpeak 13 Cent, ab 10 Kilowattpeak 10,9 Cent
Als Kilowattpeak wird die Maßeinheit beschrieben, mit der die Spitzenleistung einer Photovoltaikanlage angegeben wird.
Für wen entfällt die Umsatzsteuer?
Durch Steuererleichterungen wird das Betreiben von Solaranlagen noch attraktiver. Im Dezember 2022 wurde durch den Bundesrat festgelegt, dass Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak von der Einkommenssteuer befreit werden. Die Grundlage für dieses Vorgehen findet sich in der EU-Richtlinie vom April 2022, in der die Möglichkeit festgelegt wurde, die Mehrwertsteuer für Produkte aufzuheben, an denen ein politisches Interesse besteht. Wie bei einer Förderung sorgt der Wegfall der Steuer für einen größeren Kaufanreiz, was für Produkte, die in direktem Zusammenhang mit dem Umweltschutz stehen, von größter Bedeutung ist.Der sogenannte Nullsteuersatz wird auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage angewendet. Eventuelle Nachrüstungen werden ebenfalls auf diese Weise besteuert
Mehr Details zu Steuern und Abschreibungen gibt es hier.
Anmeldungen sollen einfacher werden
Erleichterungen bezüglich des Anmeldeprozesses müssen noch auf den Weg gebracht werden, denn hier gibt es bisher nur Ideen, die noch auf ihre Umsetzung warten. Problematisch ist die Tatsache, dass jeder Netzbetreiber sein eigenes Anmeldeformular entwickelt hat. Bei ca. 900 Netzbetreibern entstehen dadurch Berge von Papier und ein unüberschaubarer bürokratischer Aufwand. An dieser Stelle wird allerdings noch Zeit vergehen, bis neue Photovoltaikanlagen einen einheitlichen Anmeldeprozess im Internet durchlaufen können. Bis zum Jahr 2025 könnte es hierzu neue Regelungen geben.Photovoltaikanlagen: Vor- und Nachteile
Sonnenenergie liefert sauberen Strom, ist umweltfreundlich und scheint die Lösung für die Stromerzeugung der kommenden Jahrzehnte. Trotzdem sollte jeder, der mit dem Gedanken an eine Photovoltaikanlage spielt, auch die Kosten im Blick haben. Die Technik für den Ökostrom ist in den letzten Jahren billiger geworden. Doch die Kosten für die Anschaffung solch einer Anlage liegen immer noch im oberen vierstelligen Bereich.Damit sich diese Investitionen amortisieren, braucht es über 10 Jahre. Das ist ein langer Zeitraum und deshalb sollte genau überlegt werden, ob sich die Anschaffung solch einer Anlage rentiert. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang eine fachliche Beratung. Wer sich auf günstige Angebote verlässt, übersieht oftmals das Kleingedruckte. Deshalb ist die Frage wichtig, was für und was gegen eine Photovoltaikanlage spricht.
Vorteile
- Das gute Gefühl, etwas für die Umwelt zu tun.
- Entlastung der Stromnetze, da der Verbrauch der erzeugten Energie direkt vor Ort erfolgt.
- Einsparung von Energiekosten und Bezahlung für eingespeisten Strom.
- Zwei Wege, um Strom zu beziehen.
- Die eigene Stromerzeugung macht unabhängiger.
- Die Nutzung von Photovoltaikanlagen sorgt für steuerliche Vorteile.
- Den notwendigen Strom für das Solarauto selbst produzieren.
Nachteile
- Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage hat ihren Preis, denn es braucht unter Umständen Jahrzehnte, bis sich die Anschaffung amortisiert.
- Solaranlagen verlieren nach 10 bis 20 Jahren an Produktivität.
- Tageszeit, Witterung und Klimaveränderungen sorgen dafür, dass Photovoltaikanlagen eine unterschiedliche Effektivität aufweisen und so der Ertrag somit im Vorfeld nicht berechenbar ist.
Grüner Strom für Mieter einer Mietwohnung
Wer kein eigenes Haus besitzt, kann als Mieter in einem Mehrparteienhaus trotzdem von einer Photovoltaikanlage profitieren. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Diese braucht es bereits bei der Inbetriebnahme von flexiblen Balkonkraftwerken, bei denen die Solaranlage mithilfe einer Steckdose arbeitet.Mit einer Leistungskapazität von 270 Watt amortisieren sich die Anschaffungskosten dieser Module bereits nach 10 Jahren. Die einfache Handhabung, die Befestigungsmöglichkeit am Balkongitter und die einfache Inbetriebnahme über eine Steckdose sorgen dafür, dass sich viele Bewohner von Mietwohnungen für dieses Konzept interessieren. Allerdings braucht es für diese Photovoltaikanlage häufig den Einbau einer speziellen Buchse für den Anschluss und diese sollte fachgerecht angebracht werden.
Stimmt der Vermieter dieser Veränderung an seinem Gebäude nicht zu, dürfen die Anlagen nicht betrieben werden. Außerdem muss ein ordnungsgemäßer Rückbau, der keinerlei Schäden hinterlässt, beim Auszug aus der Mietwohnung gewährleistet sein.
Ganz wichtig: Auch Nachbarn dürfen ihr Veto gegenüber einer Photovoltaikanlage einlegen. Geht von der Anlage eine dauerhafte Blendwirkung aus, dürfen die Mini-Solaranlagen nicht auf einem Balkon angebracht werden. Das wurde bereits in einem gerichtlichen Urteil aus dem Jahr 2017 festgelegt.
Kommt die Solardachpflicht?
Im Rahmen des globalen Klimaschutzes soll der Ausstoß von Treibhausgasen um 65 Prozent reduziert werden. Dazu braucht es weitreichende Maßnahmen, um auf umweltfreundliche Weise Strom zu erzeugen. Deshalb soll die Nutzung von Photovoltaikanlagen weiter vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang kommt eine mögliche "Solardachpflicht" zur Sprache.Bisher gelten keine bundesweiten Gesetze, die eine mögliche Solarpflicht regeln. Allerdings gelten mittlerweile in jedem Bundesland individuelle Regelungen, da das Baurecht von jedem Bundesland festgelegt wird, die letztlich zu einer gesetzlichen Solarpflicht führen könnten.
Viele Bundesländer haben bereits beschlossen, dass im Zuge einer Dachsanierung eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren sei. Gleiches gilt auch für den Neubau von Gewerbeimmobilien. Diskutiert wird die verpflichtende Installation in jedem Bundesland, die wenigsten Auflagen finden sich bisher in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.
Baden-Württemberg zählt hingegen zu den Vorreitern, wenn es um die Solarpflicht geht. Diese wurde bereits Anfang 2022 im Bundesland eingeführt und gilt seit dem 1. Mai 2022 auch für Neubauten, die privat errichtet werden. Dachsanierungen, die ab Januar 2023 geplant werden, müssen automatisch die Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage einplanen, um den landesweiten Auflagen zu entsprechen.
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