So schön es wäre, gänzlich verhindern lassen sich Brände nicht – im Zweifelsfall genügt ein Blitzschlag, ein beschädigtes Elektrogerät, ein Problem mit der Heizung.
In diesem Fall ist es wichtig, jederzeit und mit maximaler Nachhaltigkeit gewarnt zu werden – vor allem deshalb, weil die menschlichen Sinnesorgane zum Detektieren von Bränden nur höchst unzureichend sind.
Die korrekte Installation von Rauchmeldern, wie sie arbeiten und noch einiges mehr erklärt dieser Artikel.
Wie funktioniert ein Rauchmelder?
Rauchmelder, oder ganz korrekt „Rauchwarnmelder“, alarmieren primär zwar über ein durchdringendes Piepen. Wie jedoch das alarmauslösende Signal zustande kommt, unterscheidet sich je nach Bauweise:
- Optische Rauchmelder:
In ihnen wird dauerhaft ein Infrarot-Lichtstrahl von einer LED oder
einem Laser in eine Richtung abgestrahlt. Ist die Luft klar, unterbricht
nichts diesen Lichtstrahl. Dringt Rauch in den Melder ein, sorgen die
unzähligen Partikel, aus denen er besteht, hingegen dafür, dass der
Lichtstrahl abgelenkt wird. Dadurch wird Licht auf einen Sensor
gestreut, der den Alarm auslöst.
- Thermische Rauchmelder:
In ihnen arbeitet ein Heißleiter. Ein Leiterdraht, der umso besser
leitet, je wärmer es ist. Dieser reagiert bei normalen, selbst hohen
Raumtemperaturen (etwa durch direkt einfallendes Sonnenlicht) nicht.
Erst wenn die Wärme binnen eines untypisch kurzen Zeitraums rasch
ansteigt, meldet er. Die allermeisten thermischen Rauchmelder
kombinieren jedoch dieses für sich allein nicht wirksame Prinzip mit
einem optischen Melder.
- Ionisationsmelder: Sie nutzen die (extrem geringen, unschädlichen) radioaktiven Strahlen einer Americium-241-Quelle. Deren Alphastrahlung erzeugt ein leitendes Feld aus Ionen in der Luft zwischen zwei Metallkontakten. Schon kleinste Rauchpartikel verringern diesen Stromfluss und lösen somit den Meldevorgang aus.
Dabei
muss unterstrichen werden, dass keines der Prinzipien „besser“ ist. Sie
alle haben ihre Stärken – optische Rauchmelder können Schwelbrände
besonders gut erkennen, während Ionisationsmelder besser im Detektieren
kleiner Flammbrände sind.
Gibt es eine Rauchmelderpflicht?
Mittlerweile, nach langen Jahren Übergangszeit, lautet die Antwort darauf Ja!
Und zwar:
- In allen 16 Bundesländern.
- Für Neu- wie Bestandsbauten (Ausnahme Berlin, Übergangsphase Bestandsbauten bis 31.12.2020 und Sachsen, wo es keine Pflicht für Bestandsbauten gibt).
- Sowohl Wohngebäude wie für Räume, die „wohnungsähnlich genutzt“ werden, etwa Gartenhäuschen.
Darüber hinaus gibt es jedoch gewisse Unterschiede darin, in welchem Umfang Rauchmelder installiert werden müssen und wer für die Betriebsbereitschaft verantwortlich ist.
Bundeseinheitlich gilt:
Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie Fluchtwegen, die aus diesen Räumen ins Freie führen, installiert werden.
Daraus ergibt sich im Einfamilienhaus eine Pflicht, auch Treppenhäuser und Flure damit auszustatten – ferner auch alle Zimmer, welcher Rettungswege sind. Ist eine Außentür von einem Kinderzimmer nur durch die Küche erreichbar, ist auch die Küche ein Fluchtweg.
Wichtig: Für Berlin und Brandenburg wurden diese Pflichten zusätzlich um alle Aufenthaltsräume des Hauses erweitert.
Bitte auch darauf achten, dass der Melder klar und deutlich mit DIN EN 14604 beschriftet ist – das garantiert eine ganze Reihe von Mindeststandards, u.a. bei der Lautstärke des Meldetons.
Wie und wo muss ich einen Rauchmelder montieren?
Das hängt vor allem von der Größe und der Form des Raumes ab. Grundsätzlich müssen einzelne Rauchmelder
- In der Raummitte,
- an der Decke oder
- am höchsten Punkt
installiert werden, da aufsteigender Rauch sich hier als erstes konzentrieren wird.
Wichtig: Keinesfalls dürfen Rauchmelder an Wänden oder senkrecht oder in der Nähe von Lüftungen installiert werden.
Allerdings gibt es eine Vielzahl von darüber hinausgehenden Installationszonen:
- Sobald ein Raum größer ist als 60 Quadratmeter ist, muss er „halbiert“ und in jeder Mitte der beiden entstandenen Rechtecke ein Melder montiert werden.
- L-Förmige Räume sollten schon ab 40 Quadratmetern mit zwei Meldern versehen werden.
- Raumteiler, auch wenn es sich um offene oder nicht über die komplette Raumhöhe gezogene Elemente handelt, lassen zwei Räume entstehen, von denen jeder einen Rauchmelder haben sollte.
- Bei Dachschrägen über 20° Neigung ist der Melder durch ein zusätzliches Element auf eine waagerechte Installation zu bringen.
- In Räumen, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, muss der Rauchmelder im obersten installiert werden.
Dabei
sind ausschließlich die mitgelieferten Schrauben/Dübel sowie Klebepads
zu verwenden – ist letzteres der Fall, sollte die Stelle an der Decke
halbwegs glatt und fettfrei sein. Dazu zuvor mit alkoholhaltigem
Reiniger/Waschbenzin o.Ä. darüberwischen.
Abbildung: Rauch steigt auf. Daher dürfen Rauchmelder nur am höchsten Punkt eines Zimmers installiert werden – meist die Deckenmitte.
Kann/muss man Rauchmelder untereinander vernetzen?
Einen Zwang dazu gibt es nicht. Das bedeutet, jeder Rauchmelder, der nach der DIN EN 14604 konstruiert wurde, genügt den Ansprüchen voll und ganz, auch wenn er nur allein meldet.
Allerdings ist es nicht von der Hand zu weisen, dass das Vernetzen deutliche Vorteile hat.
Der vielleicht wichtigste: Es gibt praktisch kein Risiko, dass eine Meldung im Haus ungehört bleibt. Ein Einzelmelder, der im obersten Stockwerk Alarm schlägt, kann unter ungünstigen Bedingungen im Parterre-Wohnzimmer (Fernseher eingeschaltet) verhallten. Wenn jedoch das Alarmieren eines Melders automatisch dazu führt, dass alle piepen und eventuell sogar ein bestimmter Personenkreis via Handy alarmiert wird, kann das deutliche Vorteile haben.
Dabei gibt es mehrere Bauformen:
Funk-Warnmelder sind über ein Funksignal (je nach Modell alternativ oder zusätzlich auch per Draht) miteinander verbunden.
Smart-Melder sind ebenfalls Funk-Warnmelder, die aber zusätzlich in die Haussteuerung integriert sind.
Letzteres gehört zu den wichtigsten Grundfunktionen der schlauen Hausvernetzung, der Sicherheit. Damit steht es in Sachen Smart Home auf einer Ebene mit Gegensprechanlagen, Einbruchssensoren oder Überwachungskameras.
Doch ähnlich wie bei allen smarten Funktionen gilt auch hier:
Auch smarte Rauchmelder sind über (Funk)Standards in andere Smart-Home-Funktionen eingebunden. Nicht jeder Rauchmelder kann deshalb mit jedem System kommunizieren. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf, welche Standards bei ihrem System kompatibel sind.
Auf welche Energieversorgung sollten meine Rauchmelder setzen?
Rauchmelder sind in den meisten Fällen als mit ihrer eigenen Energieversorgung versehen. Hier gibt es zwei Optionen:
- Mit austauschbarer Batterie; häufig mit 9-Volt-Blockbatterien
- Mit sogenannter „10-Jahres-Batterie“, einem festverbauten Lithium-Ionen-Energiespeicher
Beide werden momentan (noch) parallel im Handel angeboten, wenngleich der überwiegende Teil bereits zur zweiten Kategorie gehört. Weitergehende gesetzliche Regelungen sind aktuell nicht in Planung.
Allerdings erweisen sich die Rauchmelder mit der Langzeitbatterie als die im Alltagsgebrauch sorglosere Option, da der Nutzer nur in regelmäßigen Abständen einen Test (meist ein Tastendruck) durchführen muss und darüber hinaus keinen Wartungsaufwand hat.
Bekomme ich Probleme, wenn ich keinen Rauchmelder montiere?
Ja.
Zwar gibt es in keinem Bundesland eine Kontrolle. Aber wenn ein Brandfall eintritt, wird definitiv danach geprüft werden, ob Rauchmelder installiert waren und wie es um ihre Funktionstüchtigkeit bestellt war.
Kommt dabei heraus, dass keine oder zu wenige Melder installiert waren oder dass die Melder nicht korrekt installiert wurden oder nicht funktionstüchtig waren, können große Probleme entstehen:
- Zwar gibt es noch keine Präzedenzfälle, aber es steht zu vermuten, dass Versicherungen geneigt sein könnten, den Verantwortlichen (zumindest teilweise) in Regress zu nehmen.
- Niedersachsen und Bremen haben angekündigt, Vermieter, die ihrer Pflicht zur Ausrüstung nicht nachkommen, mit Bußgeldern zu belegen – während das in der Hansestadt einige hundert Euro sind, können es in Niedersachsen bis zu 50.000 Euro sein.
- Sollte es zu Verletzungen oder gar Todesfällen kommen, weil Rauchmelder nicht vorhanden waren oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, kann gegen den Verantwortlichen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar -Tötung ermittelt werden – belegt mit bis zu fünf Jahren Haft.
Konkret gibt es zwar keine flächendeckenden Bußgelder für nicht oder falsch installierte Rauchmelder. Dies aber auch nur deshalb, weil die Gesetzbücher bereits ohne diesen Zusatz hinreichend Hebelkraft haben.
Abbildung: Rauchmelder mit regulärer Batterie werden in den Geschäften immer seltener. Zu schnell neigen sie dazu, die Batterie zu entleeren und dann durch fehlinterpretierte Warnsignale Schreckmomente auszulösen.
Wie verhalte ich mich bei einem Fehlalarm?
Je hochwertiger ein Rauchmelder, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass er überhaupt Fehlalarme produziert. Aber unterhalb dieser Schwelle gibt es durchaus Situationen, in denen der Alarm losgehen kann – und sei es nur, weil in der benachbarten Küche die Ofentür geöffnet wurde.
Wichtig: Nach dem Kauf des Gerätes einprägen, welches der Tonrhythmus für einen echten Alarm ist und welches das Zeichen dafür, dass die Batterie zur Neige geht.
Dann ist richtiges Handeln wichtig:
- Ist die Quelle des Fehlalarmes klar ersichtlich, kann der Alarm abgeschaltet werden. Dazu reicht bei einzelnen Geräten das Entfernen der Batterie oder das Resetten mit der jeweiligen Taste. Smarte Melder können per App zurückgesetzt werden.
- Meldet ein Gerät in einem anderen Zimmer, ist jedoch Argwohn geboten. Dann sollte man sich dem Raum mit Bedacht nähern -> An Türschloss und der Tür-Unterkante nach Rauch schnüffeln. Mit der Hand vorsichtig die Türklinke befühlen (ist sie warm/heiß, keinesfalls die Tür öffnen). Erst dann die Tür öffnen und weiter nachforschen.
Und hier vielleicht die wichtigste Vorgehensweise:
Schlägt der/die Rauchmelder mitten in der Nacht echten Alarm, keine Zeit mit langen Nachforschungen vergeuden, sondern sofort das Haus evakuieren und die Feuerwehr rufen. Bei einem Fehlalarm, der nicht durch technische Vernachlässigung verursacht wurde, droht keine Kostenübernahme des Einsatzes.
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