Rauchmelder sind sehr praktische und sinnvolle Geräte. Sie schlagen bei Rauchentwicklung und Bränden automatisch Alarm und verhindern, dass größere Schäden an Mensch und Einrichtung entstehen. Gerade bei Nacht kann ein unerkannter Brand schnell zur Todesfalle werden. Aus diesem Grund sind Rauchmelder vom Gesetzgeber in vielen Fällen vorgeschrieben.
Allerdings sind die Regelungen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fast überall sind in Neubauten oder bei Umbauarbeiten Rauchmelder inzwischen zwingend zu installieren. Nach und nach greift in den einzelnen Bundesländern die Rauchmelderpflicht auch in bestehenden Wohnungen und Häusern. Dadurch sind bundesweit sowohl Mieter als auch Vermieter von der Rauchmelderpflicht betroffen. Es stellt sich daher für viele die Frage: Wer muss die Rauchmelder bezahlen?
In der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus: Wer muss die Rauchmelder bezahlen?
Die Frage, wer die Rauchmelder in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bezahlen muss, lässt sich schnell beantworten. In diesem Fall müssen Sie als Eigentümer die Kosten für die Ausstattung mit den Geräten begleichen.
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Sie sich deshalb erkundigen, wie die gesetzlichen Vorgaben für Rauchmelder in Ihrem Bundesland lauten. Ist ein Stichtag vorgegeben, zu dem auch bestehende Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, kommen Sie um die Anschaffung und Installation der Geräte nicht umhin. Die gute Nachricht ist allerdings, dass Rauchmelder relativ günstig und leicht zu installieren sind. Die Kosten dürften sich für Sie im Rahmen halten. Außerdem bieten die Melder Ihnen mehr Sicherheit, was Ihnen die Investition wert sein sollte.
In der Mietwohnung: Wer muss die Rauchmelder bezahlen?
In Mietwohnungen ist der Vermieter für die Ausstattung der Räume und Treppenhäuser mit Rauchmeldern verantwortlich. Dementsprechend hat er auch die Kosten für die Anschaffung und die Installation zu tragen. Als Vermieter müssen Sie die Installation der Rauchmelder dulden und dem Vermieter oder den beauftragten Handwerkern Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren.
Der Vermieter darf die Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder anteilig auf die Miete umlegen. Dies geschieht in Form einer so genannten Modernisierungsmieterhöhung, in der er elf Prozent der entstandenen Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen darf. Kostete die Installation der Rauchmelder beispielsweise 200 Euro, darf die Miete um 22 Euro im Jahr, also 1,83 Euro im Monat, steigen. Im Mietvertrag muss dies allerdings vereinbart sein.
Da die Kosten in den meisten Fällen relativ gering sind und der Aufwand für die Modernisierungsmieterhöhung relativ hoch, verzichten viele Vermieter auf eine Umlage. Nach dem Einbau müssen die Rauchmelder jährlich gewartet und auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. In vielen Fällen übernimmt der Mieter selbst diese Aufgabe, wodurch kaum weitere Kosten entstehen.