In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern
inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm
DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit
wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ auf:
„Wegen
der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind
Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch
Rauchwarnmelder zu überwachen.“
„Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein
Rauchwarnmelder zu installieren.“
„Rauchwarnmelder
sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht
werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt
werden.“
Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche
Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf-
und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem
Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage
mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur
anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für
einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie
mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden
nicht vergessen werden.
Optimaler Schutz
Um einen
bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer
Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten -
ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf (Küche,
Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle
Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für
möglichen Gasaustritt in Küche und Keller CO-Melder. Bei einem Haus oder
einer großen Wohnung bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder
an. Bei einem Neubau können auch schon von vornherein kabelvernetzte
230-Volt-Rauchmelder installiert werden.