Was gibt es bei der Entsorgung von Elektrowerkzeug und Ähnlichem zu beachten?
Auch der Elektrobereich ist nicht davor gefeit, Abfall zu produzieren. Geräte zwischen Spannungsprüfer und Bohrhammer können irreparabel beschädigt werden oder schlicht verschleißen. Batterien und Akkumulatoren entladen sich.
Und geht es an die Installation bzw. Demontage, können die Abfallmengen auch sehr groß werden, wenn herausgestemmtes Wandmaterial entsorgt werden will, wenn alte Schalter und Steckdosen anfallen, herausgerissene Alt-Kabel und die abgeschnittenen Stücke neuer Leitungen.
Was sie bei all diesen Dingen bei der Entsorgung beachten müssen, haben wir auf den folgenden Zeilen nach Abfallart für sie zusammengestellt.
Elektrisch angetriebene Werkzeuge
- Regionale Wertstoff- bzw. Recyclinghöfe müssen annehmen
- Geschäfte, die mit Elektrogeräten handeln, müssen ebenfalls annehmen, sofern sie über mehr als 400m² Ausstellungs- bzw. Lagerfläche verfügen (letzteres gilt für Onlinehändler)
- Kleine Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter (etwa kleine Akkuschrauber) müssen von jedem Geschäft zurückgenommen werden, unabhängig davon, ob der Anliefernde dort etwas Neues kauft
- Größere Geräte muss ein Geschäft nur in dem Fall annehmen, dass ein Neugerät erworben wird
Akkumulatoren und Batterien
Kabelschrott
Egal ob abisolierte Überreste einer Kabel-Ummantelung oder ein ganzer Berg an Altleitungen, die im Zuge einer Sanierung aus den Wänden gezogen wurden. Auch für Kabelschrott gelten genaue Richtlinien hinsichtlich seiner Entsorgung.
Legal ist es, sowohl Teile der Isolation wie ganze Kabel über den Hausmüll zu entsorgen. Allerdings muss man dann trennen:
- Die Kabelisolation gehört in die Restmülltonne
- Der metallene Leitungsdraht gehört in den gelben Sack / gelbe Tonne
Und natürlich sind auch hier Wertstoffhöfe einmal mehr die richtige Anlaufstelle. Allerdings wären all die genannten Entsorgungsformen eine fast schon sträfliche Verschwendung. Zumindest dann, wenn die zu entsorgenden Mengen über geringste Längen hinausgehen. Denn Leitungen enthalten buchstäblich wertvollen Kupferschrott.
Wer diesen wegwirft, verschenkt Geld und davon nicht wenig. Gerade bei großen Mengen empfehlen wir dringend, die Kabel zu sammeln und sie dann zu einem Schrotthändler zu bringen:
- Ummantelte Kupferkabel bringen derzeit zirka 1,30€ pro Kilogramm
- Macht man sich die Mühe, die Isolation zu entfernen, bekommt man „Kupfer Millberry“ und damit einen Preis von sogar bis zu 5€ pro Kilogramm
Um diese Preise begreifbar zu machen: In der Elektroinstallation eines normalen Einfamilienhauses stecken gut und gerne 200 Kilogramm Kupfer! Bei einer Komplettsanierung, bei der man sich die Mühe macht, alle Altleitungen von ihrer Ummantelung zu befreien, winken also mindestens 1000 „geschenkte“ Euro.
Leuchtmittel
Was die Entsorgung anbelangt, ist Leuchtmittel leider nicht gleich Leuchtmittel. Denn dadurch, dass Glühlampe, Leuchtstoffröhre, LEDs und Energiesparlampen technisch völlig unterschiedlich aufgebaut sind, gibt es keine Entsorgungs-Pauschalantwort, sondern es muss der Einzelfall betrachtet werden:
- Normale Glühlampen können sowohl in unbeschädigter wie zerbrochener Form über den Restmüll entsorgt werden
- Halogenlampen dürfen ebenfalls in den Restmüll
- Leuchtstoffröhren dürfen, entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens, NICHT in den Altglascontainer – auch wenn man diesen Ratschlag immer wieder liest. Sie müssen bei Wertstoffhöfen abgegeben werden - kostenlos
- Energiesparlampen gehören auf den Wertstoffhof oder können in zahlreichen Bau-, Elektro-, und Supermärkten über speziell dafür bereitgestellte Sammeltonnen entsorgt werden. Wichtig: Zerbricht eine Energiesparlampe, dürfen ihre Überreste ausnahmsweise in den Hausmüll. Danach die Räumlichkeiten jedoch wegen des freigesetzten Quecksilbers gut durchlüften.
- LED-Lampen werden wegen ihres elektronischen Innenlebens vom Gesetzgeber grundsätzlich und ungeachtet ihrer Größe als Elektrogerät eingestuft und können/müssen daher wie jedes andere Elektrogerät entsorgt werden.