Wer elektrische Installationsarbeiten in Gebäuden durchführen möchte, muss eine ganze Reihe an
Vorschriften kennen und beachten. So sind beim Verlegen von Kabeln unter Putz in Wänden diese nur
waagrecht oder senkrecht zu führen. Zudem müssen sie innerhalb der normierten Installationszonen verlegt
sein. Dadurch wird die Gefahr minimiert, dass Kabel durch nachträgliche Arbeiten wie Bohren oder
Einschlagen von Nägeln beschädigt werden. Immer beliebter wird die Verlegung von Leitungen in Böden oder
Decken, die die klassische Wandverlegung mehr und mehr verdrängt. Vor allem in Bürogebäuden sind
elektrische Installationen und Netzwerkinstallation in Böden oder Decken häufig vorzufinden. Doch auch
in privaten Gebäuden machen Unterflurinstallation in Böden oder Decken an vielen Stellen Sinn. Welche
Elektro-Installationszonen es im Fußboden zu beachten gilt, erfahren Sie im Folgenden in aller Kürze.
Die verschiedenen Arten von Fußbodeninstallationen
Unter den Begriff Unterflurinstallation fallen eine ganze Reihe verschiedene Verlegearten in Geschossdecken oder Fußbodenschichten. Fußbodeninstallationen lassen sich in folgende Verlegevarianten unterscheiden:
- Verlegung in einem Doppelboden
- Verlegung in einem Installationskanal für Elektroleitungen (der Installationskanal kann im Estrich, auf dem Estrich oder in der Rohbetondecke verlegt sein.
- direkte Verlegung der Leitungen oder Kabel im Estrich ohne Installationskanal
Die geltenden Elektro-Installationszonen im Fußboden
Da zum Teil widersprüchliche Normen und Vorschriften zur Kabelverlegung und zu Installationszonen im Fußboden existieren, herrscht oft Verwirrung zu diesem Thema. So lässt zum Beispiel die DIN VDE 0100-520 eine Leitungsführung in Decken und Böden auf dem kürzesten Weg und damit auch diagonal und ohne Beachtung der Installationszonen zu. DIN 18015-3 hingegen schreibt vor, dass Leitungen parallel zu Raumkanten bündig nebeneinander zu führen sind und benennt auch für Fußböden einzuhaltende Installationszonen. Dieser Empfehlung sollte bei Installationen im Fußboden Vorzug gegeben werden.
Ähnlich wie an Wänden hat die Installationszone im Fußboden ebenfalls eine Breite von 30 Zentimeter. Der Mindestabstand zur Wand beträgt 20 Zentimeter. Führen Sie Leitungen durch Türdurchgänge beträgt der beidseitige Wandabstand an dieser Stelle jeweils 15 Zentimeter. Damit ist es nach DIN 18015-3 auf keinen Fall zulässig, Kabel oder Leerrohre direkt an einer Wand im Boden zu verlegen.
Beachtung von anderen Leitungssystemen
Da im Fußboden neben den elektrischen Leitungen oft andere Leitungssysteme wie zum Beispiel Heizungs- und Wasserrohre zu finden sind, müssen Sie diese bei der Verlegung der Elektroleitungen berücksichtigen. Um die Stabilität des Estrichs sicherzustellen, ist ein Mindestabstand zu anderen Gewerken von 20 Zentimeter einzuhalten.
Wichtig ist es, dass Sie alle Installationen dokumentieren. Vor allem wenn aus irgendwelchen Gründen von den Normen und den Elektro-Installationszonen abgewichen werden muss. Für Leitungen in gefährdeten Bereichen sollten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Unter den Begriff Unterflurinstallation fallen eine ganze Reihe verschiedene Verlegearten in Geschossdecken oder Fußbodenschichten. Fußbodeninstallationen lassen sich in folgende Verlegevarianten unterscheiden:
- Verlegung in einem Doppelboden
- Verlegung in einem Installationskanal für Elektroleitungen (der Installationskanal kann im Estrich, auf dem Estrich oder in der Rohbetondecke verlegt sein.
- direkte Verlegung der Leitungen oder Kabel im Estrich ohne Installationskanal
Die geltenden Elektro-Installationszonen im Fußboden
Da zum Teil widersprüchliche Normen und Vorschriften zur Kabelverlegung und zu Installationszonen im Fußboden existieren, herrscht oft Verwirrung zu diesem Thema. So lässt zum Beispiel die DIN VDE 0100-520 eine Leitungsführung in Decken und Böden auf dem kürzesten Weg und damit auch diagonal und ohne Beachtung der Installationszonen zu. DIN 18015-3 hingegen schreibt vor, dass Leitungen parallel zu Raumkanten bündig nebeneinander zu führen sind und benennt auch für Fußböden einzuhaltende Installationszonen. Dieser Empfehlung sollte bei Installationen im Fußboden Vorzug gegeben werden.
Ähnlich wie an Wänden hat die Installationszone im Fußboden ebenfalls eine Breite von 30 Zentimeter. Der Mindestabstand zur Wand beträgt 20 Zentimeter. Führen Sie Leitungen durch Türdurchgänge beträgt der beidseitige Wandabstand an dieser Stelle jeweils 15 Zentimeter. Damit ist es nach DIN 18015-3 auf keinen Fall zulässig, Kabel oder Leerrohre direkt an einer Wand im Boden zu verlegen.
Beachtung von anderen Leitungssystemen
Da im Fußboden neben den elektrischen Leitungen oft andere Leitungssysteme wie zum Beispiel Heizungs- und Wasserrohre zu finden sind, müssen Sie diese bei der Verlegung der Elektroleitungen berücksichtigen. Um die Stabilität des Estrichs sicherzustellen, ist ein Mindestabstand zu anderen Gewerken von 20 Zentimeter einzuhalten.
Wichtig ist es, dass Sie alle Installationen dokumentieren. Vor allem wenn aus irgendwelchen Gründen von den Normen und den Elektro-Installationszonen abgewichen werden muss. Für Leitungen in gefährdeten Bereichen sollten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.