Beschreibung
Server über CAT5 Kabel auf Entfernungen bis 30m verwalten - 8 Ethernet-Ports zum Anschluss an Server - Unterstützung von Doppelkonsolen
TRENDnet 8-Port CAT5 KVM Switch, Modell TK-CAT508, ermöglicht die zentrale Kontrolle von SMB Serverumgebungen. Unterstützung von Doppelkonsolen, ein On Screen Display und Passwortschutz sorgen für optimale Effizienz bei der Verwaltung. Erfordert die Verwendung von TRENDnet?s TK-CAT5U oder TK-CAT5P, um eine Verbindung zu einem Server.
- Server über CAT5 Kabel auf Entfernungen von bis zu 30 m verwalten
- 8 Ethernet-Ports zum Anschluss an Server
- Unterstützung von Doppelkonsolen
- Unterstützt sowohl USB- als auch PS/2-Verbindungen
- On Screen Display mit passwortgeschützter Menüsteuerung
- Erfordert die Verwendung eines TK-CAT5U oder TK-CAT5P
TRENDnet 8-Port CAT5 KVM Switch, Modell TK-CAT508, ermöglicht die zentrale Kontrolle von SMB Serverumgebungen. Unterstützung von Doppelkonsolen, ein On Screen Display und Passwortschutz sorgen für optimale Effizienz bei der Verwaltung. Erfordert die Verwendung von TRENDnet?s TK-CAT5U oder TK-CAT5P, um eine Verbindung zu einem Server. Servers Verwaltung von bis zu 8 Server über Distanzen von bis zu 30 Doppelkonsolen Ermöglicht die Verwendung von zwei Konsolen gleichzeitig VGA Monitor Ausgelegt für Anschluss an VGA-Port des Monitors HD Unterstützt Auflösung von bis zu 1600 x 1200 Pixeln Unterstützt USB- und PS/2-Konsolen Unterstützt sowohl USB- also auch PS/2- Konsolenverbindungen OSD On Screen Display (OSD) Schnittstelle für effiziente Verwaltung Server-Ports Der TK-CAT5U unterstützt sowohl VGA- als auch USBServer- Ports, und der TK-CAT5P unterstützt VGA- und PS/2-Server-Port Gehäuse Stabiles Metallgehäuse Hot Keys Programmieren von Hot KeyTastaturkürzeln
Installationshinweis
Bei einem nicht steckerfertigen elektrischen Gerät oder Bauteil dürfen Anschluss und Installation nur von einer qualifizierten Elektrofachkkraft durchgeführt werden. Bitte beachte auch die Gebrauchsanweisung.
Für weitere Informationen zum Installationshinweis gemäß § 13 NAV klicke hier.