In den südlichen Bundesländern Deutschlands gibt es verschiedene Regelungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein können. In diesem Blogbeitrag werden wir uns einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in den südlichen Bundesländern verschaffen.
Bayern:
In Bayern müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 750 Wattpeak beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Meldepflicht besteht auch bei der Änderung der Anlage oder des Betreibers. Des Weiteren gibt es in Bayern eine Begrenzung der Anlagenleistung auf 10 kWp, wenn die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz einspeist. Bei einer höheren Leistung muss der Betreiber eine Direktvermarktung anstreben. Zudem gibt es in Bayern unterschiedliche Vorschriften bezüglich des Abstands zwischen PV-Anlagen und Wohnbebauung.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei der Änderung der Anlage oder des Betreibers. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp gilt eine Zulassungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg bestimmte Vorschriften bezüglich des Abstands zwischen PV-Anlagen und Wohnbebauung.
Hessen:
In Hessen müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 30 kWp beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei der Änderung der Anlage oder des Betreibers. Ab einer Leistung von 750 kWp gilt in Hessen eine Zulassungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Des Weiteren gibt es in Hessen bestimmte Vorschriften bezüglich des Abstands zwischen PV-Anlagen und Wohnbebauung.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz müssen PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp beim Netzbetreiber angemeldet werden. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei der Änderung der Anlage oder des Betreibers. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp gilt eine Zulassungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zusätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz bestimmte Vorschriften bezüglich des Abstands zwischen PV-Anlagen und Wohnbebauung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in den südlichen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anmeldung, Zulassung und des Abstands zwischen PV-Anlagen und Wohnbebauung gibt. Betreiber von PV-Anlagen sollten sich daher vor der Installation genau über die geltenden Regelungen in ihrem Bundesland und ihrer Kommune informieren, um keine unerwarteten Probleme zu bekommen.