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Installationsmaterial
- Schalterdosen + Hohlwanddosen
- Abzweigdosen + Verschraubungen
- Schutzrohr + Kabelkanäle
- Steckklemmen + Lüsterklemmen
- Montagematerial
- Herdanschlussdosen + Kabel
- Steckdosenverteiler
- Raumklima + Raumlüftung
- Stecker + Kupplungen
- Isolierband + Schrumpfschlauch
- Erdungsmaterial
- Durchlauferhitzer + Warmwasser
- Heizlüfter + Heizteppich
- Tauchpumpen Schwimmerschalter
- Gips, Zement & Zubehör
- Silikon & Montagekleber
- Spanndraht & Zubehör
- Kabelrinnen & Kabelleitern
- Kabeltragsysteme
Technische Daten
Oberflächenschutz | bandverzinkt und beschichtet |
Vorprägungen | nein |
Transparent | nein |
Werkstoff | Stahl |
Nutzbarer Querschnitt | 9770 mm² |
Halogenfrei | ja |
Höhe | 60 |
RAL-Nummer | 9016 |
Geeignet für Funktionserhalt | nein |
Mit Kanalverbinder | ja |
Antibakterielle Behandlung | nein |
Befestigungsart | Bodenlochung |
Breite | 200 mm |
Schlagfestigkeit | IK08 |
Anzahl der steckbaren Trennwände | 3 |
Mit Schutzfolie | nein |
Lieferung auf Rolle | nein |
Schutzart | IP30 |
Farbe | weiß |
Einsatztemperatur | -5-90 °C |
Ausführung Deckel | lose |
Mit Kabelhalteklammer | nein |
Länge | 2000 mm |
Beschreibung
016 Leitungsführungskanal aus Stahlblech LFS 60x200mm verkehrsweiß. Elektro-Installationskanal-System Leitungsführungskanal aus Stahlblech nach DIN EN 50085-1 zur Leitungsverlegung. Kanalunterteil/-oberteil mit vorgestanzter Bodenlochung im Abstand von 250 mm. Kupplungen zur Potenzialausgleichsverbindung der Kanalunterteile sowie zur einfachen und passgenauen Kanalverbindung. Trennwandeinbau möglich. Bei Überkopfmontage ist der Kanal mit Stahlblechklammern zu montieren. Hinweis: Potenzialausgleichs-, Erdungs-, Schall- und Brandschutz-Maßnahmen sind fachgerecht auszuführen.Datenblätter
Installationshinweis
Bei einem nicht steckerfertigen elektrischen Gerät oder Bauteil dürfen Anschluss und Installation nur von einer qualifizierten Elektrofachkkraft durchgeführt werden. Bitte beachte auch die Gebrauchsanweisung.
Für weitere Informationen zum Installationshinweis gemäß § 13 NAV klicke hier.